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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98   

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https://dejure.org/1998,12167
OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98 (https://dejure.org/1998,12167)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.1998 - 6 A 10215/98 (https://dejure.org/1998,12167)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 1998 - 6 A 10215/98 (https://dejure.org/1998,12167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kurklinik; Fremdenverkehrsbeitragspflicht

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 270
  • DÖV 1999, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1983 - 6 A 1/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. September 1983 - 6 A 1/83.OVG - AS18, 261 und vom 03. Juni 1980 - 6 A 64/79.OVG - ZKF 1981, 214) kann der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts unmittelbar oder mittelbar sein.

    Dabei liegt die durch das Erfordernis des besonderen wirtschaftlichen Vorteils gebotene enge Verbindung zum Fremdenverkehr dann vor, wenn die Personen oder Gewerbetreibenden mittelbar über Dritte den Bedarf der in der Gemeinde weilenden Fremden befriedigen, d.h. die Ware oder Dienstleistung an den Fremden weitergegeben wird und nicht nur dem unmittelbaren Geschäftspartner zugute kommt (vgl. Urteil des Senats vom 27. September 1983, a.a.O. sowie VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 08. Dezember 1983, ZKF 1987, 39).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1980 - 6 A 64/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. September 1983 - 6 A 1/83.OVG - AS18, 261 und vom 03. Juni 1980 - 6 A 64/79.OVG - ZKF 1981, 214) kann der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts unmittelbar oder mittelbar sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1983 - 14 S 706/83

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht des Verpächters eines Hotels

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98
    Dabei liegt die durch das Erfordernis des besonderen wirtschaftlichen Vorteils gebotene enge Verbindung zum Fremdenverkehr dann vor, wenn die Personen oder Gewerbetreibenden mittelbar über Dritte den Bedarf der in der Gemeinde weilenden Fremden befriedigen, d.h. die Ware oder Dienstleistung an den Fremden weitergegeben wird und nicht nur dem unmittelbaren Geschäftspartner zugute kommt (vgl. Urteil des Senats vom 27. September 1983, a.a.O. sowie VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 08. Dezember 1983, ZKF 1987, 39).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

    Denn ohne diese Leistungen wären Hotel- und Gastronomiebetriebe in Gänze nicht imstande, ihre Leistungen zu touristischen Zwecken und zur Deckung des Bedarfs der Touristen (vgl. LT-Drs. 16/5261, S. 8) - konkret zur Befriedigung des für sie erforderlichen Raumbedarfs (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 1998 - 6 A 10215/98.OVG -, UA S. 6) - anzubieten.

    Soweit die Klägerin ferner einwendet, ohne die aus steuerrechtlichen Gründen vorgenommene Betriebsaufspaltung würde bei Personenidentität keine Pacht anfallen, muss sie sich entgegenhalten lassen, dass in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz aus freiwillig gewählten Rechtsformen nicht nur die Vorteile gezogen werden können, sondern auch etwaige Nachteile getragen werden müssen (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 22. September 1998, a.a.O., UA S. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16

    Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe

    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1995 - 2 L 220/95 u.a. -, juris Rn. 17, 19), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH München, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 4 CS 02.1220 -, KommunalPraxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Koblenz, Urteil vom 22. September 1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik; vgl. zum Ganzen: Senatsurteil vom 24. September 2009 a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteile vom 04.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 -, a.a.O.), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem Anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH Bayern, Beschl. v. 12.06.2003 - 4 CS 02.1220 -, Kommunal-Praxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.09.1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2002 - 6 C 11072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 22. September 1998, NVwZ-RR 1999, 270) kann dieser Vorteil unmittelbar oder mittelbar sein.
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